Zugangsvoraussetzungen

Aufnahmebedingungen für das Fachgymnasium
In das Fachgymnasium werden Schüler aufgenommen:

  • die gemäß § 22 des Schulgesetzes die Mittlere Reife nachweisen,
  • mit einer als gleichwertig anerkannten Berufsausbildung,
  • mit einer Versetzung in die Qualifikationsphase am Gymnasium,
  • aus einem anderen Fachgymnasium wegen des Wechsels des Wohnortes.

Liegt das Zeugnis der Mittleren Reife oder ein gleichwertiges Zeugnis noch nicht vor, so ist das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig maßgebend.

Fremdsprachen
1 Eine Fremdsprache (Hauptfach) ist Englisch.
2 Eine Fremdsprache muss durchgängig (von Klasse 11 – 13) belegt werden.
3 Die Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache (Hauptfach) erfüllt, wer in der Real-, Regional- oder Gesamtschule am Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehend teilgenommen hat und in der Vorstufe (Klasse 11) den Unterricht in dieser Sprache weiterhin belegt.
4 Ein Schüler, der ab Klassenstufe 7 nicht oder nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, muss in der Vorstufe (Klasse 11) eine Spache neu beginnen und auch in der Qualifikationsphase (Klasse 12-13) am Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache teilnehmen.

Einzugsbereiche
Ernährungswissenschaften: VR, VG, MSE
Wirtschaft: VR