Für das 1. Ausbildungsjahr:
Mittlere Reife
oder ein gleichwertige Schulausbildung
Für das 2. Ausbildungsjahr
Allgemeine Hochschulreife
Fachhochschulreife
oder Mittlere Reife und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
Schülerinnen und Schüler, die bereits die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit ausreichenden Leistungen nachweisen, können auf Antrag vom Mathematikunterricht befreit werden.
Bei der Aufnahme sind vorzulegen:
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Minderjährige, vom Hausarzt ausreichend für Volljährige)
- Logopädisches Gutachten
- Erweitertes Führungszeugnis
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Vorpommern-Rügen oder Vorpommern-Greifswald.
Zulassungsvoraussetzung: Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung
Schülerinnen und Schüler, die bereits die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit ausreichenden Leistungen im Fach Mathematik nachweisen, können auf Antrag vom Mathematikunterricht befreit werden.
Bei der Aufnahme sind vorzulegen:
- Ausbildungsvertrag
- Erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Minderjährige, vom Hausarzt ausreichend für Volljährige)
- Logopädisches Gutachten