Zugangsvoraussetzungen Sozialwesen

 

Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in

Für das 1. Ausbildungsjahr:
Mittlere Reife
oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Durchschnitt von 3,0,  Mindestnote „3“ in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Kunst, Musik und Sport.

Für das 2. Ausbildungsjahr
Abschluss als Kinderpfleger/-in mit mittlerer Reife
Hochschulreife
Fachhochschulreife
oder mittlere Reife und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

Abiturienten und Schüler mit Fachhochschulreife können sich auf Antrag vom Zusatzunterricht in Mathematik befreien lassen wenn Abschlusszeugnisnote nicht schlechter als 4.

Bei der Aufnahme sind vorzulegen:
Nachweis über die gesundheitliche Eignung (v. Hausarzt ausreichend).
Logopädisches Gutachten

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0 bis 10-Jährige

Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Vorpommern-Rügen oder Vorpommern-Greifswald.

Zulassungsvoraussetzung: Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung,  Mindestnote „3“ in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Kunst, Musik und Sport.

Bei der Aufnahme sind vorzulegen:

  • Ausbildungsvertrag
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung (Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Minderjährige, vom Hausarzt ausreichend für Volljährige)
  • Logopädisches Gutachten