Zugangsvoraussetzungen

Resul­tie­rend aus den unter­schied­li­chen Bil­dungs­zie­len der Berufs­vor­be­rei­ten­den Bil­dungs­maß­nah­men (BVB, BVJA) gibt es auch unter­schied­li­che Zugangs­vor­aus­set­zun­gen.

Berufs­aus­bil­dung vor­be­rei­ten­der Bil­dungs­gang (BVB)

Wer kei­nen Aus­bil­dungs­ver­trag abschlie­ßen konnte und durch die Arbeits­agen­tur in berufs­ori­en­tie­rende oder berufs­vor­be­rei­tende Maß­nah­men bei einem freien Bil­dungs­trä­ger ver­mit­telt wurde, kann in diese Bil­dungs­gänge auf­ge­nom­men wer­den.

Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler (BVJA)

In den Bildungsgang BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.