Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB, BVJA) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang (BVB)
Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.
Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler (BVJA)
In den Bildungsgang BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.