Zugangsvoraussetzungen

Resul­tie­rend aus den unter­schied­li­chen Bil­dungs­zie­len der Berufs­vor­be­rei­ten­den Bil­dungs­maß­nah­men (BVJ, BVB) gibt es auch unter­schied­li­che Zugangs­vor­aus­set­zun­gen.

Berufs­aus­bil­dung vor­be­rei­ten­der Bil­dungs­gang (BVB)

Wer kei­nen Aus­bil­dungs­ver­trag abschlie­ßen konnte und durch die Arbeits­agen­tur in berufs­ori­en­tie­rende oder berufs­vor­be­rei­tende Maß­nah­men bei einem freien Bil­dungs­trä­ger ver­mit­telt wurde, kann in diese Bil­dungs­gänge auf­ge­nom­men wer­den.

Berufs­vor­be­rei­tungs­jahr (BVJ)

Die Berufs­reife (ehe­mals Haupt­schul­ab­schluss)  kann erwor­ben wer­den, wenn zuvor das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 erreicht wurde, die Dauer der Beschu­lung min­des­tens 9 Monate beträgt und in allen Fächern aus­rei­chende Leis­tun­gen auf dem Zeug­nis ver­merkt sind. Wurde das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 bis­her nicht erreicht, kann auf dem Zeug­nis der erfolg­rei­che Abschluss der Klasse 8 bestä­tigt wer­den, wenn keine man­gel­haf­ten und unge­nü­gen­den Lern­er­geb­nisse vor­lie­gen.