Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVJ, BVB) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang (BVB)
Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Die Berufsreife (ehemals Hauptschulabschluss) kann erworben werden, wenn zuvor das Ziel der Jahrgangsstufe 8 erreicht wurde, die Dauer der Beschulung mindestens 9 Monate beträgt und in allen Fächern ausreichende Leistungen auf dem Zeugnis vermerkt sind. Wurde das Ziel der Jahrgangsstufe 8 bisher nicht erreicht, kann auf dem Zeugnis der erfolgreiche Abschluss der Klasse 8 bestätigt werden, wenn keine mangelhaften und ungenügenden Lernergebnisse vorliegen.