Zugangsvoraussetzungen

Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVJ, BVB) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang (BVB)

Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Die Berufs­reife (ehe­mals Haupt­schul­ab­schluss)  kann erwor­ben wer­den, wenn zuvor das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 erreicht wurde, die Dauer der Beschu­lung min­des­tens 9 Monate beträgt und in allen Fächern aus­rei­chende Leis­tun­gen auf dem Zeug­nis ver­merkt sind. Wurde das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 bis­her nicht erreicht, kann auf dem Zeug­nis der erfolg­rei­che Abschluss der Klasse 8 bestä­tigt wer­den, wenn keine man­gel­haf­ten und unge­nü­gen­den Lern­er­geb­nisse vor­lie­gen.