Zugangsvoraussetzungen

Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB, BVJ, BVJA) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

BVB

Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang 

Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.

BVJ

Berufsvorbereitungsjahr

Die Berufs­reife (ehe­mals Haupt­schul­ab­schluss)  kann erwor­ben wer­den, wenn zuvor das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 erreicht wurde, die Dauer der Beschu­lung min­des­tens 9 Monate beträgt und in allen Fächern aus­rei­chende Leis­tun­gen auf dem Zeug­nis ver­merkt sind. Wurde das Ziel der Jahr­gangs­stufe 8 bis­her nicht erreicht, kann auf dem Zeug­nis der erfolg­rei­che Abschluss der Klasse 8 bestä­tigt wer­den, wenn keine man­gel­haf­ten und unge­nü­gen­den Lern­er­geb­nisse vor­lie­gen.

BVJ A

Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler (2. Jahr) 

In das BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die bereits das erste Jahr zum Erwerb von Sprachkenntnissen am Schulstandort Stralsund absolviert haben.