Zugangsvoraussetzungen

Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB, BVJ, BVJA) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

BVB

Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang 

Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.

BVJ

Berufsvorbereitungsjahr

  • erfüllte Vollzeitschulpflicht
  • erfolgreich abgeschlossene Jahrgangsstufe 8 (Versetzung nach Jahrgangsstufe 9)
  • noch nicht volljährig
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
  • Vorliegen eines Förderschulabschlusses der Allgemeinen Förderschule
BVJ A

Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler (2. Jahr) 

In das BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die bereits das erste Jahr zum Erwerb von Sprachkenntnissen am Schulstandort Stralsund absolviert haben.