Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Bildungsgang Nautiker (BKÜ):

Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker, zum Vollmatrosen bzw. Küstenfischer oder Fischwirt im Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küstenfischerei und eine Seefahrtszeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei

Voraussetzungen für den Bildungsgang Schiffsmaschinist (SMa):

  1. Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder
  2. Besitz eines nautischen Befähigungszeugnisses oder
  3. der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik und eine Seefahrtszeit im Maschinendienst von mindestens 6 Monaten.

Nautiker ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder in einem Metall- oder Elektroberuf einschl. einer vorgesehenen Seefahrtszeit müssen eine dreimonatige überbetriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung absolvieren.