Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und Staatlich geprüfte Sozialassistenten sind befähigt, in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu sein. Sie bilden, erziehen, pflegen und begleiten Menschen unter fachlicher Anleitung in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Prozessen.
Dabei übernehmen sie helfende Tätigkeiten unter Anleitung einer Fachkraft und führen sozialpädagogische und heilerziehungspflegerische Arbeiten aus.
Übertragene Teilaufgaben führen sie selbstständig aus.
Der Bildungsgang an der Höheren Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Erstausbildung nach Landesrecht und führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“.
Staatlich anerkannte/r Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige sind befähigt, in Kindertageseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein. Sie nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren wahr.
Das Handeln der Staatlich anerkannte/r Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige erfordert Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit sowie Empathie und Verantwortungsbewusstsein im täglichen Umgang mit den Kindern und der im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft selbstverständlichen Kommunikation mit den Personensorgeberechtigten und der Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams in der Kindertageseinrichtung und Kooperationspartnern.
Es ist Aufgabe der Fachkräfte, die Beziehungen auf Grundlage der Auseinandersetzung mit der eigenen Person, der beruflichen Rolle und des Auftrages zu gestalten. Dazu gehört, die eigene Persönlichkeit im Arbeitsprozess, im Umgang mit Kooperationspartnern und im Team zu reflektieren. Die dabei spezifischen Anforderungen leiten sich aus den Arbeitsfeldern in Abhängigkeit von den Altersstufen der Kinder ab.