Aufnahmebedingungen für das Berufliche Gymnasium
In das Berufliche Gymnasium werden Schüler/innen aufgenommen:
- die gemäß § 22 des Schulgesetzes die Mittlere Reife nachweisen,
- mit einer als gleichwertig anerkannten Berufsausbildung,
- mit einer Versetzung in die Qualifikationsphase am Gymnasium.
Liegt das Zeugnis der Mittleren Reife oder ein gleichwertiges Zeugnis noch nicht vor, so ist das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig maßgebend.
Fremdsprachen
- Eine Fremdsprache (Hauptfach) ist Englisch.
- Englisch muss durchgängig von Klasse 11 – 13 belegt werden.
- Die Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache (Hauptfach) erfüllt, wer an der Regionalen Schule, Gesamtschule oder am Gymnasium am Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehend teilgenommen hat und in der Vorstufe (Klasse 11) den Unterricht in dieser Sprache weiterhin belegt.
- Ein Schüler, der ab Klassenstufe 7 nicht oder nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, muss in der Vorstufe (Klasse 11) eine Sprache neu beginnen und auch in der Qualifikationsphase (Klasse 12-13) am Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache teilnehmen. In der Regel werden am Fachgymnasium Stralsund die Sprachen Französisch, Spanisch und Russisch angeboten.