Zugangsvoraussetzungen

Aufnahmebedingungen für das Berufliche Gymnasium

In das Berufliche Gymnasium werden Schüler/innen aufgenommen:

  1. die gemäß § 22 des Schulgesetzes die Mittlere Reife nachweisen,
  2. mit einer als gleichwertig anerkannten Berufsausbildung,
  3. mit einer Versetzung in die Qualifikationsphase am Gymnasium.

Liegt das Zeugnis der Mittleren Reife oder ein gleichwertiges Zeugnis noch nicht vor, so ist das letzte Halbjahreszeugnis vorläufig maßgebend.

Fremdsprachen

  1. Eine Fremdsprache (Hauptfach) ist Englisch.
  2. Englisch muss durchgängig von Klasse 11 – 13 belegt werden.
  3. Die Verpflichtung zu einer zweiten Fremdsprache (Hauptfach) erfüllt, wer an der Regionalen Schule,  Gesamtschule oder am Gymnasium am Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10  durchgehend teilgenommen hat und in der Vorstufe (Klasse 11) den Unterricht in dieser Sprache weiterhin belegt.
  4. Ein Schüler, der ab Klassenstufe 7 nicht oder nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat, muss in der Vorstufe (Klasse 11) eine Sprache neu beginnen und auch in der Qualifikationsphase (Klasse 12-13) am Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache teilnehmen. In der Regel werden am Fachgymnasium Stralsund die Sprachen Französisch, Spanisch und Russisch angeboten.