Zugangsvoraussetzungen

Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB, BVJA) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

BVB

Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang 

  • minderjährige Schüler ohne Ausbildungsplatz (Schulpflichterfüller)
  • Vermittlung durch die Agentur für Arbeit in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger
BVJ

Berufsvorbereitungsjahr

  • erfüllte Vollzeitschulpflicht
  • erfolgreich abgeschlossene Jahrgangsstufe 8 (Versetzung nach Jahrgangsstufe 9)
  • noch nicht volljährig
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
  • Vorliegen eines Förderschulabschlusses der Allgemeinen Förderschule
BVJA

Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler 

In den Bildungsgang BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.