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In Mecklenburg-Vorpommern besteht allgemeine Schulpflicht. Sie ist in der Landesverfassung und im Schulgesetz festgeschrieben. Personen unter 18 Jahre ohne Ausbildungsplatz sind verpflichtet diese zu erfüllen. Eine Möglichkeit zur Beschulung bieten wir an vier Schulstandorten.
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Wirtschaft & Verwaltung Stralsund
Hinweis zur Anmeldung:
- Die Anmeldung zur Beschulung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
- Auszubildende, deren Anmeldung zur Berufsschule am 1. Schultag nicht vorliegt, werden der Schule verwiesen.
- Alle Auszubildende sind aufgefordert, am 1. Schultag ein offizielles Dokument (z.B. Personalausweis, Pass, Aufenthaltsbestätigung) mitzubringen, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
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Kranken- und Altenpflegegehilfe