Resultierend aus den unterschiedlichen Bildungszielen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB, BVJ, BVJA) gibt es auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Berufsausbildung vorbereitender Bildungsgang
Wer keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnte und durch die Arbeitsagentur in berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen bei einem freien Bildungsträger vermittelt wurde, kann in diese Bildungsgänge aufgenommen werden.
Berufsvorbereitungsjahr
Die Berufsreife (ehemals Hauptschulabschluss) kann erworben werden, wenn zuvor das Ziel der Jahrgangsstufe 8 erreicht wurde, die Dauer der Beschulung mindestens 9 Monate beträgt und in allen Fächern ausreichende Leistungen auf dem Zeugnis vermerkt sind. Wurde das Ziel der Jahrgangsstufe 8 bisher nicht erreicht, kann auf dem Zeugnis der erfolgreiche Abschluss der Klasse 8 bestätigt werden, wenn keine mangelhaften und ungenügenden Lernergebnisse vorliegen.
Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler (2. Jahr)
In das BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die bereits das erste Jahr zum Erwerb von Sprachkenntnissen am Schulstandort Stralsund absolviert haben.